wohnbaugrund

LANGENMÜHLEN

Immobilienangebot-Nr.:
w&w 010925
Typ:
Baugrundstück
Art:
Wohnbaugrund
Art der Bebauung:
Mehrfamilienhaus
Geschossigkeit:
III plus
Grundstücksgröße:
ca. 1.448,00m²
Baurecht:
vorliegende Baugenehmigung
Erschließung:
erschlossen
Zustand:
abgängiger Altaufstand
Übergabe:
wie es steht und liegt
Energiedaten:

Energieausweisbefreiung bei Grundstücken

Kaufpreis:
€ 1.385.500,--
Provision:
4,76% inkl. ges. MwSt.

lagebeschreibung

Die Stadt Viersen liegt am linken Niederrhein im Westen des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine „große, kreisangehörige Stadt“ sowie Sitz des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Das Stadtgebiet Viersen ist in folgende vier Stadtbezirke gegliedert: Alt-Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim

Viersen ist Heimat für eine Reihe mittelständischer Produktions- und Dienstleistungsunternehmen. Es existieren mehrere Gewerbegebiete.

Viersen liegt an der Bundesautobahn 61 (Venlo-Mannheim) und besitzt drei Anschlussstellen: Süchteln, Viersen und Mackenstein

Südlich davon liegt an der Grenze zu Mönchengladbach das Autobahnkreuz Mönchengladbach, wo die Bundesautobahn 61 die Bundesautobahn 52 (Roermond-Düsseldorf) kreuzt.

Das öffentliche Nahverkehrsangebot in Viersen und Umgebung ist im Tarif des VRR nutzbar.

Viersen verfügt über einen zentral gelegenen Busbahnhof, an dem insgesamt sechzehn Buslinien überwiegend im Stundentakt die Stadtteile und das Umland miteinander verbinden.

Der Bahnhof Viersen wird im Schienenpersonennahverkehr von Regional-Express- und Regionalbahn-Linien regelmäßig u. a. mit Aachen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Recklinghausen, Venlo und Wuppertal verbunden. Ferner liegen im Stadtgebiet die Stationen in Dülken und Boisheim an der Bahnstrecke Viersen–Venlo.

Willkommen in Viersen und am Niederrhein.

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objektbeschreibung

wohnbaugrund – langenmühlen – zwei baugenehmigungen vorliegend.

Auf dem hier angebotenen Grundstück mit respektablen ca. 1.448,00m² Fläche, in einer prägenden Ecklage von Alt-Viersen, kann auf Basis bereits erteilter und vorliegender zweier Baugenehmigungen die Realisierung einer Neubau-Wohnbebauung wie folgt vorgenommen werden:

Baugenehmigung1
Sieht die Bebauung mit freifinanziertem Wohnungsbau in Form eines Mehrparteienhauses oder auch Eigentumswohnungen mit gesamt 19 Wohneinheiten und ca. 1.750,00m² Wohnfläche vor

Baugenehmigung2
Sieht die Bebauung mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Form eines Mehrparteienhauses mit gesamt 27 Wohneinheiten und ca. 1.635,00m² Wohnfläche vor

Alles in allem in dreieinhalbgeschossiger Bauweise inklusive oberirdischem, seitlich anliegendem Parkdeck.

Der derzeitige Altaufstand zeigt sich bereits frei und steht nicht unter Denkmalschutz.

Die Ausrichtung bezeichnet sich als optimal.

Eine Architekten- und/ oder Bauträgerbindung existiert nicht.

Entscheiden Sie frei nach Ihrer Wahl und überzeugen Sie sich selbst.

Sie sind herzlich eingeladen.

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energiekonzept

Energieausweisbefreiung bei Grundstücken